Durch den Rückgang der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe und die Tatsache, dass die Produktion und Lagerung der wenigen verbliebenen Weinbaubetriebe am Hof erfolgt, sind die Presshäuser vorwiegend in Privatbesitz.
Um die Erhaltung von Kellergassen sicherzustellen, ist die richtige Flächenwidmung ausschlaggebend. Seit 2007 bietet das NÖ Raumordnungsgesetz mit der Widmung "Grünland Kellergasse" die Möglichkeit, dass auch „Nicht-Landwirte“/Privatpersonen die Presshäuser entsprechend sanieren und damit erhalten können.

Die Gemeinde Gedersdorf hat sich daher entschlossen, die Widmung "Grünland Kellergasse" zu nutzen. Im Zuge der Vorbereitung der Umwidmung fand eine Begehung der Kellergassen gemeinsam mit Vertretern der Gemeindepolitik statt.
Herzlichen Dank an den aufmerksamen Anrainer für den wärmenden Schnaps!

Für nährere Informationen dazu kontaktieren sie:
Martina Scherz | scherz@im-plan-tat.at | 0676 750 90 20

Erhaltung der Kellergassen in Gedersdorf
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