Die Bundesregierung hat angekündigt, dass ab 01.01.2024 die Umsatzsteuer für Privatpersonen beim Kauf einer Photovoltaikanlage wegfällt. Die neue Regelung gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Größere Anlagen werden weiterhin über Förderungen unterstützt. Nähere Details dazu liegen noch nicht vor.
Die bislang bei Fördercalls eingereichten PV-Anlagen werden über die Förderung abrechnet und die Förderung ausbezahlt. Für Anlagen, die im Jahr 2024 gekauft werden, gilt die Befreiung der 20% Mehrwertsteuer und macht somit die Anlagen deutlich billiger.
Daher gilt es mit der neuen indirekten Förderung nun kritisch die Rechnungen für PV-Anlagen zu prüfen, dass diese ohne Mehrwertsteuer verrechnet werden bzw. der Kostenvorteil gegenüber den aktuellen Angeboten ca. 20% entspricht!
Nähere Informationen und Beispielrechnungen finden Sie unter: