Die Kellergassen Niederösterreichs zählen zu den markantesten Zeugnissen der Weinbaukultur. Martina Scherz beschäftigt sich seit Jahren eingehend mit diesem Thema – vgl. Vorträge, Beitrag „Steuerungsinstrumente der Raumplanung für die Erhaltung der Kellergassen“ im Sammelband Kulturlandschaft der Kellergassen (Verlag Berger, 2020), sowie laufende Beratung von Gemeinden in der Ortsplanung zur Sicherung und Aktivierung der Kellergassen (Widmung Grünland-Kellergassen und Bauland-Sondergebiet Weintourismus und -kultur, …).

Für die Marktgemeinde Grafenegg erarbeitet im-plan-tat nun einen Teilbebauungsplan mit Schutzzonen für die Kellergasse Galgenberg. Grundlage dafür ist eine umfassende Erhebung der rund 45 Presshäuser bzw. Schildmauern und ihrer Umgebungsbereiche. Als Grundlage für den Bebauungsplan und und die sehr konkreten Bebauungsvorschriften werden für alle Objekte in einem Datenblatt samt bauhistorischer Beschreibung (diese erfolgt durch Bauhistoriker Oliver Fries, Die Bauforscher) dokumentiert.

Der Teilbebauungsplan weist zwei Schutzzonen-Kategorien aus:

  • Kategorie I – Erhaltenswert: Bauhistorisch wertvolle Objekte, deren Substanz, Kubatur und charakteristische Details zu erhalten und fachgerecht zu sichern sind.
  • Kategorie II – Ensembleprägend: Objekte, die das typische Erscheinungsbild der Kellergasse mitprägen; für überformte Bauteile wird eine Rückführung zum ursprünglichen Erscheinungsbild angestrebt.

Der Bebauungsplan regelt die Gestaltung der Baukörper, der Fassade, des Dach, der Wandöffnungen und der Außenanlagen – stets orientiert an der typischen und das Gesamtbild prägenden Einfachheit der Kellergassen.

Besonderes Augenmerk wurde auf die frühzeitige Einbindung der Eigentümer:innen gelegt: Eine Informationsveranstaltung (Jänner 2026) und ein Beteiligungsworkshop samt gemeinsamer Begehung (März 2026) ermöglichten den Eigentümer:innen frühzeitige Einblicke in Ziele, Kategorien und Konsequenzen des Bebauungsplans mit Schutzzonen. Die öffentliche Auflage des Bebauungsplans ist für September 2026 vorgesehen, begleitet von einer weiteren Bürgerinformation.

Hinweis: Der rechtskräftige Teilbebauungsplan ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sanierungsförderungen des Landes NÖ.

Auftraggeber: Marktgemeinde Grafenegg
Leistung: Grundlagenerhebung, Teilbebauungsplan mit Schutzzonenfestlegung, Verfahrensbegleitung, Beteiligungsformate
Kooperation: Referat für Baukultur, Amt der NÖ Landesregierung (DIin Doris Knoll) | Oliver Fries MSc, Die Bauforscher


Quelle: M. Scherz, 03/26

Teilbebauungsplan Kellergasse Galgenberg – Schutzzonen für ein regionales Kulturerbe
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