Im Jahr 2019 wurden die Gemeinden, welche die Umsetzung von PV-Freiflächengroßanlagen ermöglichen wollten, von der Abt. Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten des Landes NÖ dazu angehalten, eine Strategie für die Umsetzung von PV-Freiflächenanalgen zu erarbeiten. DIin Martina Scherz erstellte in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindepolitik und der -verwaltung der Gemeinde Gedersdorf einen Stufenplan für die Auswahl potentieller Flächen für die Widmung Grünland-Photovoltaikanlage, welcher folgende Schritte umfasste:
- Definition fachlicher Ausschlusskriterien (Flächen, die aus fachlicher Sicht jedenfalls für die PV-Freiflächennutzung ungeeignet sind, Ausschlussflächen)
- Einbeziehung der Gemeindepolitik und Einbeziehung nicht politischer Organe, deren Interessen gehört und deren Wissen eingebunden werden sollen (Landwirtschaft, Jägerschaft, Freizeit und Erholung und ggfs. weitere) darauf aufbauend
- Definition weiterer Ausschlusskriterien und von Voraussetzungen (Ausgleichsmaßnahmen, Inhalten für die Vertragsraumordnung) für die Widmung von Flächen als Grünland-Photovoltaikanlagen
- Definition von Eignungskriterien, also von Kriterien, die auf die Fläche entweder ab- oder aufwertend wirken
- Definition von Prüfkriterien, die – bei Betroffenheit der zu prüfenden Fläche – im Zuge des jeweiligen Umwidmungsverfahrens zu untersuchen sind
- Zusammenführung der Ausschluss- und Eignungskriterien in einer GIS-gestützte Beurteilung des Gemeindegebietes und Darlegung des Beurteilungsergebnisses in einem Strategieplan
- Abgrenzung von Eignungsflächen für PV-Freiflächenanalgen am Gemeindegebiet von Gedersdorf anhand dieser Flächenbewertung
- Umwidmungsverfahren für ausgewählte Eignungsflächen
- unter Anwendung der definierten und für die Fläche relevanten Prüfkriterien
- unter Berücksichtigung der politisch abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen und Vertragsinhalte für die Vertragsraumordnung
- Anlagengenehmigung im Zuge derer ggfs. weitere Vorgabe durch die Anlagenbehörde vorgegeben werden
Die gemeinsam definierten Kriterien flossen in eine GIS-gestützte Beurteilung des Gemeindegebietes ein. Anhand dieser räumlichen Darstellung wurden Eignungsflächen für PV-Freiflächenanalgen abgeleitet. Im Zuge der 22. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms Gedersdorf wurde diese Strategie im September 2019 samt der umfassenden Ausschluss-, Eignungs- und Prüfkriterien der Aufsichtsbehörde vorgelegt und eine Übertragung der Eignungsflächen in das Landschaftskonzept des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Gemeinde Gedersdorf wurde vorbereitet. Zu einer Umsetzung der PV-Strategie der Gemeinde ist nicht gekommen. Grund dafür war die strategischen Richtungsänderung des Landes NÖ Ende 2019: es wurde ein landesweites Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ ausgearbeitet und mittlerweile auch verordnet, in welchem – ebenfalls anhand von Ausschluss- und Eignungskriterien – Zonen abgegrenzt wurden, innerhalb derer die Widmung von Grünland-Photovoltaikanlagen für PV-Freiflächenanlagen >2ha von Gemeindeseite her möglich ist.
Ausschnitt aus dem Entwurf zum STRATEGIEPLAN der Gemeinde Gedersdorf
© Martina Scherz, 2020.
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