Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind Einkommensteuerbefreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet. Die Engpassleistung bezieht sich auf die Modulspitzenleistung laut Erläuterungen des Einkommensteuergesetzes.
Spezieller Dank gilt der PV-Austria – der Verband hat einen guten Überblick mit dem Steuerleitfaden gemacht, der kostenlos verfügbar ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://pvaustria.at/rechtlicher-rahmen/
2022-Steuerleitfaden-Auflage_5
Neuerungen bei Steuerbefreiung für PV-Strom!