Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind Einkommensteuerbefreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet. Die Engpassleistung bezieht sich auf die Modulspitzenleistung laut Erläuterungen des
Neuerungen bei Steuerbefreiung für PV-Strom!




