Mit 14.03.2024 wurde die EAG-Verordnung veröffentlicht, in der die neuen Termine für die Fördereinreichung, sowie auch die Förderhöhen für PV-Anlagen bekannt gegeben wurden.
Die klassische einmalige Investitionsförderung für PV-Anlagen wird für folgenden Zeitspannen geöffnet:
- 15.04.2024 – 29.04.2024
- 12.06.2024 – 26.06.2024
- 07.10.2024 – 21.10.2024
Bei diesen Terminen werden wieder – wie in der Vergangenheit – in Kategorien die Anlagen eingestuft. Dementsprechend kann pro kWp ein Förderangebot abgegeben werden:
- Kat. A: 195 Euro/kWp
- Kat. B: 185 Eruo/kWp
- Kat. C: 150 Euro/kWp
- Kat. D: 140 Euro/kWp
Die Stromspeicher werden nur im Zusammenhang mit der Investition einer PV-Anlage gefördert. Eine gesonderte Förderung für Stromspeicher wird in absehbarer Zeit erwartet.
- Stromspeicher: 200 Euro/kWh
Für PV-Anlagen, deren Eigentümer:innen nicht vorsteuerabzugsberechtig sind, wird empfohlen, die Befreiung der Umsatzsteuer zu nutzen, was letztendlich einen Fördersatz von 20% bedeutet.
Sofern die Anlagen nicht einmalig investiv gefördert werden sollen, dann steht – wie auch im vergangenen Jahr – die so genannte Marktprämie zur Verfügung. Hier ist ein Bieterverfahren für PV-Anlagen vorgesehen. Als höchster anzulegender Wert Marktprämie kann 8,98 Cent/kWh für 2024 und 2025 geboten werden. Grundsätzlich ist die Marktprämie als garantierter Förderbetrag zu verstehen, der als Ausgleich zum Marktpreis wirkt.
Einreichtermine Marktprämie:
- 14.05.2024
- 09.07.2024
- 24.09.2024
- 10.12.2024
- 10.02.2025
- 22.04.2025
- 22.07.2025
- 07.10.2025